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Aus der Technik
UMSTELLUNG VON HEIZÖL LEICHT AUF
HEIZÖL EXTRALEICHT
ST. PÖLTEN /
OKTOBER 2016
Stand Juli 2016
MERKBLATT ZUR UMSTELLUNG VON HEIZÖL LEICHT AUF
HEIZÖL EXTRALEICHT
Gesetzeslage für gewerbliche Anlagen
Feuerungsanlagen - Verordnung - FAV
(VO des Wirtschaftsministeriums über die Bauart, die Betriebsweise, die Ausstattung und
das zulässige Ausmaß der Emission von Anlagen zur Verfeuerung fester, flüssiger oder
gasförmiger Brennstoffe in gewerblichen Betriebsanlagen)
Gewerbliche Anlagen bis zu 400 kW sind bis 1.1.2018 von Heizöl leicht auf Heizöl
extraleicht umzustellen.
Gewerbliche Anlagen > 400 kW können nach dem 1.1.2018 weiterhin mit Heizöl leicht
betrieben werden.
Bestimmungen zur Umstellung finden sich in der Feuerungsanlagen-Verordnung - FAV
Diese Verordnung gilt für gewerbliche Betriebsanlagen, in denen Feuerungsanlagen mit einer
Nennwärmeleistung von 50 kW bis zu einer Brennstoffwärmeleistung von weniger als 50 MW
verwendet werden.
In neu errichteten Ölfeuerungsanlagen dürfen ab 1. April 2012 nur nachstehende Heizöle
verfeuert werden:
Brennstoffwärmeleistung (kW)
Heizöl
< 400
extra leicht
(bis zum Ablauf des 31.12.2011)
extra leicht - schwefelfrei
HEL mit biogenen Komponenten
flüssige standardisierte biogene Brennstoffe
> 400
extra leicht
(bis zum Ablauf des 31.12.2011)
extra leicht - schwefelfrei
HEL mit biogenen Komponenten
flüssige standardisierte biogene Brennstoffe
leicht
> 30 000
alle Heizöle, deren Schwefelgehalt jedoch 0,5
Massenprozent nicht überschreiten darf
Bei bereits genehmigten Betriebsanlagen müssen diese Anforderungen jedenfalls bei
1) Erhöhung der Brennstoffwärmeleistung oder
2) bei der Erneuerung des Feuerraumes einschließlich der Feuerungseinrichtungen,
3) spätestens jedoch bis 1. Jänner 2018 entsprechen.
Stand Juli 2016
MERKBLATT ZUR UMSTELLUNG VON HEIZÖL LEICHT AUF
HEIZÖL EXTRALEICHT
Gesetzeslage für private Anlagen
HL ab 2018
Alle neu errichteten Feuerungsanlagen > 400 kW können weiterhin mit Heizöl
leicht betrieben werden.
Alle bestehenden Feuerungsanlagen > 400 KW können weiterhin mit Heizöl
leicht betrieben werden.
Alle bestehenden Feuerungsanlagen bis zu 400 kW müssen von Heizöl leicht
auf Heizöl extraleicht umgestellt werden.
In Übereinstimmung mit der 15a Vereinbarung der Länder über das
Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von
Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken sind die Anforderungen für die
Verwendung zulässiger Brenn- und Kraftstoffe in den jeweiligen
Landesgesetzen umzusetzen.
In den Bundesländern wurden diese Bestimmungen bereits in folgenden
Landesgesetzen umgesetzt:
NIEDERÖSTERREICH
NÖ Bautechnikverordnung 2014
SALZBURG
Sbg Heizungsanlagen-VO 2014
TIROL
T. Gas-, Heizungs-und Klimaanlagenverordnung 2014
KÄRNTEN
WIEN
STEIERMARK
WIEN
BURGENLAND
Ktn Heizungsanlagenverordnung 2015
Wiener Brennstoffverordnung 2016
Stmk Feuerungsanlagenverordnung
Wr Brennstoffverordnung
Bgld Heizungs- und Klimaanlagengesetz
VBG und OÖ haben derzeit noch nicht umgesetzt, werden aber mit größter
Wahrscheinlichkeit bis 1.1.2018 folgen.
Merkblätter können unter
als pdf angefordert, oder im internen Bereich der Webseite
runtergeladen werden.
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