Wir informieren

Rauchfangkehrer
Abgasmessung

 

Als Betreiberin bzw. Betreiber von Feuerstätten von Zentralheizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 6 kW, sind diese periodisch auf ihre einwandfreie Funktion und auf die von ihnen ausgehenden Emissionen (CO-Konzentration, Stickoxide, Russ) zu überprüfen.  Um die Schadstoffemissionen so gering wie möglich zu halten und damit unsere Luft und Umwelt zu schützen sind folgende Intervalle einzuhalten:

  • mehr als 6 kW bis 50 kW alle 3 Jahre
  • mehr als 50 kW jährlich

Ihr Rauchfangkehrer führt die Messungen von Feuerstätten professionell durch und berät bei nicht zulässigen Messwerten über die Sanierungsmöglichkeiten.